Philosophie des Folgerechts
Philosophie des Folgerechts: Gegenseitigkeit, Provenienz und Erinnerung
1. Eine Philosophie der Gegenseitigkeit
Diese Regelung stellt Würde und Erinnerung in den Mittelpunkt des Werts. Kunst ist mehr als Besitz: Sie ist ein Träger kultureller Erinnerung, gegenseitiger Achtung und gesellschaftlicher Kontinuität. Jeder Beitrag hilft, neue Werke und die lebendige Erinnerung an Menschen zu tragen, deren Geschichten andernfalls verblassen könnten. Durch diese Gegenseitigkeit reicht Kunst über den Besitz hinaus in einen gemeinsamen Zweck und fortdauerndes Mitgefühl.
2. Die fortdauernde Verbindung des Künstlers
Jedes Kunstwerk von Bogdan Jensen (Authistical Art) verkörpert eine lebendige Verbindung zwischen Schöpfer, Sammler und Kultur. Steigt der Wert eines Werks mit der Zeit, sollte der Künstler, der ihm Leben gab, an diesem Wachstum teilhaben.
3. Fortführung über die Lebenszeit des Künstlers hinaus
Diese Regelung soll eine dauerhafte Unterstützung für Erinnerungsprojekte und soziale Initiativen von und für autistische Menschenfördern. Im Todesfall des Künstlers werden sämtliche Folgerechtsvergütungen an die in seinem Testament bestimmte Stiftung, Nichtregierungsorganisation oder gemeinnützige Organisation weitergeleitet, die sich neurodivergenter Kreativität und dem Gedenken marginalisierter Opfer widmet.
4. Transparenz und Provenienz
Sammler werden freundlich gebeten, den Künstler bei einem Weiterverkauf zu benachrichtigen. Dies trägt zu einer transparenten Provenienz bei und bewahrt die historische Kontinuität des Werks innerhalb der umfassenderen Geschichte von Authistical Art.
5. Institutionelle Verantwortung
Erfolgt der Weiterverkauf über eine Galerie oder ein Auktionshaus, wird die Institution gebeten, die Vergütung einzubehalten und unmittelbar an den Künstler oder gegebenenfalls die benannte Stiftung zu überweisen. Private Sammler sind eingeladen, denselben Grundsatz freiwillig zu achten und dadurch eine faire und dauerhafte Anerkennung zu stärken.
6. Wie Sammler diese Philosophie achten können
Werke von Authistical Art werden im Geist der Verantwortung und nicht des bloßen Besitzes freigegeben. Von Sammlern wird daher erwartet, bei jedem zukünftigen Weiterverkauf des Werks eine Folgerechtsvergütung von zehn Prozent zu achten. Dies gilt für Originalkunstwerke, , signierte limitierte Editionen wie Prints oder Holztafeln sowie für digitale oder NFT-basierte Derivate , die mit den Originalen verbunden sind. Erfolgt ein Weiterverkauf über eine Galerie oder ein Auktionshaus, wird von der Institution erwartet, diesen Grundsatz bei der Abwicklung zu unterstützen. Sieht das örtliche Recht ein gesetzliches Folgerecht vor, hat dieser gesetzliche Maßstab Vorrang.
7. Provenienz und Kontinuität
Von Sammlern wird erwartet, den Künstler zu benachrichtigen, wenn ein Werk weiterverkauft oder übertragen wird. Dies unterstützt eine transparente Provenienz, bewahrt die Kontinuität seiner Geschichte und schützt seinen Platz innerhalb der umfassenderen Geschichte von Authistical Art.
8. Fortführung der Philosophie
Sollte der Künstler nicht mehr leben, sind Sammler, die diese Philosophie weiterhin achten möchten, eingeladen, entsprechende Beiträge an die in seinem Testament bezeichnete Stiftung, Nichtregierungsorganisation oder gemeinnützige Organisation zu richten – zur Unterstützung neurodivergenter Kreativität und zur Erinnerung an marginalisierte Opfer.